Inhaltsübersicht

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://faden-bhv.de/ veröffentlichten Webauftritt der faden gGmbH.

Auf unserer Webseite setzen wir Tools von Eye-Able® ein, um die Nutzung für alle Besucher so barrierearm, wie möglich zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Eye-Able® Assist, eine Assistenzsoftware, die verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bietet, sowie eine Funktion für verständliche Sprache. Diese Tools helfen dabei, die Inhalte unserer Webseite zugänglicher zu machen und eventuelle Nutzungseinschränkungen zu minimieren. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Nutzer unabhängig von individuellen Einschränkungen unsere Inhalte wahrnehmen können. Die Schaltflächen zu den Tools sind über die Tabulatortaste erreichbar und befinden sich in der Desktopansicht auf der rechten Seite jeweils im oberen und unteren Drittel. In der mobilen Ansicht befindet sich der Zugang zu den Tools ebenfalls rechts jedoch nur im unteren Viertel der jeweiligen Seite. 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 02.09.2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. kein ausreichender Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe
    1. Beschreibung: aus gestalterischen Gründen ist der Kontrast in einigen Bereichen des Angebotes nicht ausreichend
    2. Maßnahme: zum Abbau der Barrieren unseres Angebotes verwenden wir das Tool Eye-Able® – visuelle Hilfe. Mit diesem Tool kann die Gestaltung des Angebotes individuell und nach eigenem Bedarf angepasst werde. Dies betrifft u.a. den Kontrast, die Schriftgröße, die Verwendung von speziellen Filtern für verschiedene Formen der Fehlsichtigkeit, sowie einen integrierten Screen Reader. Weitere Informationen werden hier (klicken) angeboten.
    3. Alternativen: weitere Möglichkeiten bieten wir nicht an.
  2. Links und Schaltflächen sind nur teilweise über die Tastatur bedienbar
    1. Beschreibung: aus technischen Gründen ist es unverhältnismäßig, alle verfügbaren Links und Schaltflächen über die Tastatursteuerung zu erreichen. Daher sind nur die wesentlichen Links und Schaltflächen mit der Tabulator-Taste erreichbar. 
    2. Maßnahme: zum Abbau der Barrieren unseres Angebotes verwenden wir das Tool Eye-Able® – visuelle Hilfe. Mit diesem Tool können weitere Bereich unseres Angebotes erreicht werden. Weitere Informationen werden hier (klicken) angeboten.
    3. Alternativen: über die Suchfunktion, die mit der Tabulator-Taste erreichbar ist, können alle Inhalte aufgerufen werden.
  3.  eingeschränkte Nutzung von verständlicher Sprache
    1. Beschreibung: nicht alle Inhalte unserer Unternehmens- und Projektpräsentation sind in verständlicher Sprache verfügbar.
    2. Maßnahme: Auf der rechten Seite des Angebotes findet sich um unteren Drittel eine über die Tabulatortaste erreichbare Schaltfläche, die es erlaubt alle Texte unseres Angebotes in eine verständliche Sprache übersetzen zu lassen. Diese Möglichkeit findet sich auf jeder Seite unseres Angebotes.
    3. Alternative: weitere Möglichkeiten bieten wir nicht an.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 03.09.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

faden gGmbH
Timo Hörske
Rampenstraße 25
27568 Bremerhaven

web@faden-bhv.de

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.

Allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit in einfacher Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können. Das soll so sein für alle Menschen.

Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:

Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.

EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.

Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.

In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.

Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland  oder von der Bundesregierung.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.

Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,

die fast nur Geld vom Staat bekommen.

Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.

Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?

Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.

  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?

Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.

  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.

Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.

Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.

  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.

Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.

Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.

Aber das geht nicht,

weil es noch Barrieren gibt?

Dann können Sie sich beschweren.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,

wo Sie sich beschweren können.

Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Hier können Sie sich über Barrieren auf

dieser Webseite beschweren:

E-Mail: web@faden-bhv.de

Sie können sich über diese Dinge beschweren:       

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.

Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.

  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,

aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.

  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,

um Ihnen eine Antwort zu geben.

Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59

28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81

E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.

Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.

Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.

Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.

Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?

Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig:

Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Denn jeder soll wissen,

welche Rechte er oder sie hat.

Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?

Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.

In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.

Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.

Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache

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